Stand:geändert am 04.11.2024 | Thema Finanzberichterstattung Meldepflicht von Finanzinformationen (FINREP)
FINREP
ITS on Supervisory Reporting
Die EBA veröffentlicht regelmäßig auf Grundlage von Artikel 430 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Änderungen am Reporting Framework für FINREP in ihren technischen Durchführungsstandard (ITS). Diese gelten nur für Institutsgruppen die ihren Konzernabschluss nach IFRS bilanzieren.
EZB-Meldeverordnung
Basierend auf Artikel 430 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2013, hat die EZB die Verordnung (EU) 2015/534 („EZB-Meldeverordnung“) erlassen und damit die Meldepflicht von FINREP auch auf National GAAP-Anwender (hier: HGB-Anwender) sowie Einzelinstitute ausgeweitet. Sie wurde durch Verordnung (EU) 2017/1538 geändert und ergänzt.
Aktuelle Ausfüllhinweise für die jeweiligen Versionen der Reporting Frameworks für HGB-Anwender befinden sich als Download unter Zusatzinformationen.