BaFin - Navigation & Service

Stand:geändert am 12.12.2023 | Thema Wertpapieraufsicht Informationen zum Meldeverfahren für wesentliche Auslagerungen

Die Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung ist am 11.12.2023 verkündet worden und am 12.12.2023 in Kraft getreten. Nachdem die BaFin die bereits seit dem 26.06.2021 geltende Pflicht zur Einreichung der Auslagerungsanzeigen vorübergehend ausgesetzt hat, sind die nach § 64 Absatz 1 Nummer 13 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) anzeigepflichtigen Umstände nun bis zum 30.06.2024 über das MVP-Portal der BaFin nachzumelden.

Meldepflicht von wesentlichen Auslagerungen

Durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz sowie das WpIG sind die Unternehmen des Finanzsektors ab dem 01.01.2022 bzw. 26.06.2021 verpflichtet, wesentliche Auslagerungen der BaFin anzuzeigen.
Die Anzeigepflicht umfasst entsprechend den bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen sowie der neuen gesetzlichen Regelung in Folge des FISG und des WpIG in nahezu allen Geschäftsbereichen der BaFin die Anzeige

• der Absicht,

• des Vollzugs,

• wesentlicher Änderungen sowie

• schwerwiegender Vorfälle

im Rahmen von bestehenden oder beabsichtigten (wesentlichen) Auslagerungen.

Inhalte der Anzeigepflicht

Die im Rahmen der Anzeigepflicht geschäftsbereichsübergreifend weitestgehend einheitlich anzugebenden Informationen basieren auf den Anzeigenverordnungen der jeweiligen Aufsichtsgesetze. Diese sind zum Teil am 29.11.2022 in Kraft getreten. Die für die Wertpapierinstitute geltende Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung ist zum 12.12.2023 in Kraft getreten.

Zur Erfüllung der Anzeigepflicht für die Absicht, den Vollzug und wesentliche Änderungen im Rahmen von Auslagerungen stellt die BaFin auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) mit dem Fachverfahren "Anzeige von Auslagerungen" ein elektronisches Meldeformular zur Verfügung. Anzeigen zu Absicht, Vollzug und wesentlichen Änderungen von Auslagerungen sind ausschließlich über diese Plattform einzureichen. Hinweise zur Anwendung des Meldeformulars können Sie der Ausfüllhilfe in der Anlage entnehmen. Die Meldungen werden nach der Entgegennahme an die Deutsche Bundesbank weitergeleitet, sofern die Meldungen für die Deutsche Bundesbank im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit relevant sind.

Anzeige einer Auslagerung

Die Anzeige ist von der anzeigeberechtigten Person (Melder) durchzuführen, die zunächst ein Registrierungsverfahren zu durchlaufen hat, das sich in drei Schritten vollzieht:

• Selbstregistrierung am MVP-Portal

Der Melder muss sich als Nutzer am MVP-Portal registrieren, soweit er dort nicht bereits registriert ist. Diese Registrierung kann bereits jetzt durchgeführt werden.

• Freischaltung für das Meldeverfahren „Anzeige von Auslagerungen“ beantragen

Innerhalb des MVP-Portals kann der Melder über einen Antrag die Freischaltung für das Meldeverfahren „Anzeige von Auslagerungen“ beantragen. Der Melder muss den Freischaltungsantrag ausfüllen und unterschrieben an folgende Adresse senden:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
GIT 2 – Anzeige von Auslagerungen
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn

Alternativ kann die Meldung auch elektronisch übermittelt werden. Hierzu senden Sie bitte eine Mail mit den qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten unter Nutzung folgender Struktur:

An: qes-posteingang@bafin.de
Betreff: Fachverfahrensfreischaltung „Anzeige von Auslagerungen“ z.Hd. von GIT 2

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie hier.

Ein Melder, der für mehrere Unternehmen melden möchte, muss für jedes Unternehmen einen separaten Freischaltungsauftrag ausfüllen.

• Benachrichtigung der BaFin

Der Melder wird über die erfolgreiche/nicht erfolgreiche Freischaltung für das Meldeverfahren „Anzeige von Auslagerungen“ informiert Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail über die im MVP-Portal hinterlegte E-Mail Adresse. Sobald die Benachrichtigung über die erfolgreiche Freischaltung erfolgt ist, kann der Melder die entsprechenden Anzeigen einreichen.

Zur Einreichung der Anzeigen über das MVP-Portal im Rahmen des vorgenannten Meldeverfahrens werden drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung gestellt (siehe Anlagen). Unternehmen sind jederzeit frei, zwischen diesen Methoden zu wählen:

1. Nutzung eines Web-Formulars

Im MVP-Portal wird ein Web-Formular zur Verfügung gestellt. Dieses kann von dem Melder online ausgefüllt werden kann.

2. Nutzung des Datei Uploads

Der Melder hat die Möglichkeit, innerhalb des MVP-Portals eine Meldung manuell als XML-Datei hochzuladen.

3. Nutzung einer SOAP-Webservice-Schnittstelle

Durch die Nutzung einer SOAP-Webservice-Schnittstelle kann eine Meldung automatisch hochgeladen werden.

In allen drei Fällen werden die Anzeigen auf Konsistenz überprüft und anschließend an eine Meldedatenbank weitergeleitet. Der Melder erhält eine Benachrichtigung, in der ihm mitgeteilt wird, ob die Meldung erfolgreich übermittelt worden ist. In dieser Bestätigung wird eine ID mitgesendet. Diese ID ist bei späteren Anzeigen zu derselben Auslagerung zu nutzen, um die Meldungszuordnung gewährleisten zu können. Falls bei der Überprüfung ein Fehler festgestellt wird, wird die Anzeige nicht an die Datenbank weitergeleitet: Der Fehler wird direkt im Response (Webservice) oder auf der Webseite (Formular) mitgeteilt.

Anzeige schwerwiegender Vorfälle

Nach § 64 Absatz 1 Nummer 13 Variante 4 WpIG sind schwerwiegende Vorfälle im Rahmen von bestehenden wesentlichen Auslagerungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Instituts haben können, anzuzeigen. Hierfür füllen Sie bitte die in der Anlage bereitgestellte Excel-Datei aus. Die weiß und grün hinterlegten Felder sind verpflichtend auszufüllen, bei den rot hinterlegten Feldern sind keine Eintragungen nötig. Anschließend senden Sie diese Excel-Datei per E-Mail sowohl an die BaFin (Auslagerung-Vorfall@bafin.de) als auch an die Deutsche Bundesbank (Auslagerung-Vorfall@bundesbank.de). Im Betreff fügen Sie bitte den Namen Ihres Instituts und Ihre BAK-Nr. ein.

Bitte beachten Sie, dass Meldungen über schwerwiegende Betriebs- und Sicherheitsvorfälle bei Zahlungsdienstleistern (PSD-2 Meldungen) weiterhin ausschließlich über das MVP-Portal der BaFin und nicht (erneut) über das hier erläuterte Vorfallsmeldewesen einzureichen sind.

Für Rückfragen nutzen Sie bitte die E-Mail Adresse Auslagerungsmeldungen@bafin.de.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback