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Stand:geändert am 10.02.2023 | Thema Finanzberichterstattung Informationen zum Meldeverfahren für wesentliche Auslagerungen

Durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG sowie das Wertpapierinstitutsgesetz - WpIG sind die Unternehmen des Finanzsektors ab dem 01.01.2022 verpflichtet, wesentliche Auslagerungen, im Falle von Kapitalverwaltungsgesellschaften alle Auslagerungen bzw. wichtige Ausgliederungen gemäß VAG, der BaFin anzuzeigen.

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