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Stand:geändert am 30.01.2018 | Thema Maßnahmen Maßnahmen der BaFin gegen Versicherungsunternehmen

Maßnahmen der BaFin gegen Unternehmen, die der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) unterliegen, und deren Mitglieder der Geschäftsleitung.

Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Webseite bestimmte Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen, die sie gegen Unternehmen, die der Aufsicht nach dem VAG unterliegen, oder deren Mitglieder der Geschäftsleitung verhängt. Grundlage für die Veröffentlichung ist § 319 Absatz 1 VAG.

Die öffentliche Bekanntmachung von Sanktionen einschließlich Bußgeldentscheidungen soll zur allgemeinen Prävention von Verstößen beitragen, indem die BaFin Öffentlichkeit und Marktteilnehmer darüber informiert, welches Verhalten sie als Verstoß betrachtet.

Anonymisierte Veröffentlichung

Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen der BaFin werden unter bestimmten Voraussetzungen, die in § 319 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1-3 VAG geregelt sind, anonymisiert veröffentlicht. Dies gilt zum Beispiel, wenn aus der Veröffentlichung ein unverhältnismäßig großer Schaden für das Unternehmen entstehen würde.

Die BaFin hat bisher die folgenden Maßnahmen erlassen:
Maßnahme oder Bußgeldentscheidung Anzahl
§ 332 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 37 Abs. 1 VAG2
§ 303 Abs. 1 VAG1

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Veröffentlichungen zum Thema

Be­kannt­ma­chung zur Ci­ti­bank N.A. in New York, Fi­lia­le Frank­furt am Main

Die Citibank N.A. in New York, Filiale Frankfurt am Main (Drittstaatenzweigstelle), muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass das Institut die „Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT“ nicht vollumfänglich eingehalten hat.

Be­kannt­ma­chung zur DDA ETP GmbH: Feh­ler­be­kannt­ma­chung für den of­fen­ge­leg­ten Jah­res­ab­schluss zum 31. De­zem­ber 2021 und den zu­ge­hö­ri­gen La­ge­be­richt

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der Jahresabschluss der DDA ETP GmbH zum Stichtag 31. Dezember 2021 und der zugehörige Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 fehlerhaft sind.

Be­kannt­ma­chung zur In­ves­ti­ti­ons- und Struk­tur­bank Rhein­land-Pfalz (ISB)

Die ISB muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Prozesse und das Auslagerungsmanagement der Informationstechnologie nicht die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) erfüllten.

Be­kannt­ma­chung zur BNP Pa­ri­bas S.A.

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 3. Juli 2024 Geldbußen in Höhe von insgesamt 830.000 Euro gegen die BNP Paribas S.A festgesetzt. Grund war, dass deren deutsche Niederlassung gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der EU-Kommission verstoßen hatte, welche unter anderem die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen regelt.

Be­kannt­ma­chung zur Zhong­De Was­te Tech­no­lo­gy AG

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der ZhongDe Waste Technology AG am 10. Juli 2024 angeordnet, die Finanzberichterstattungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu erfüllen. Für den Fall, dass das Unternehmen dieser Anordnung nicht nachkommt, hat die BaFin Zwangsgelder in Höhe von 55.000 Euro angedroht.

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