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Thema Sanierung/Abwicklung Meldewesen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist als nationale Abwicklungsbehörde nach Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe a) SRM-VO zuständig für die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Abwicklungsplänen und die Bewertung der Abwicklungsfähigkeit derjenigen Unternehmen oder Gruppen, für die nicht der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board - SRB) nach Artikel 7 Absatz 2, Absatz 4 Buchstabe b) und Absatz 5 SRM-VO zuständig ist.

Hier finden Sie Informationen über die Anzeige- und Meldepflichten für die Abwicklungsplanung und die elektronischen Meldevorschriften.

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Veröffentlichungen zum Thema

Merk­blatt: Ex­ter­ne Bail-in-Im­ple­men­tie­rung (Ver­gleichs­ver­si­on)

Vergleichsversion des Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung (Stand: Juli 2024)

Ver­trag Un­wi­der­ruf­li­che Zah­lungs­ver­pflich­tung und Be­si­che­rung 2024

Vertrag über unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung und Besicherung (Beitragszeitraum 2024)

Pro­gram­me

Flyer SSM 2034

IPC-An­trags­for­mu­lar für den Bei­trags­zeit­raum 2024

IPC-Antragsformular für den Beitragszeitraum 2024 in xlsx-Format

Alle Dokumente