Thema Sanierung/Abwicklung Meldewesen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist als nationale Abwicklungsbehörde nach Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe a) SRM-VO zuständig für die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Abwicklungsplänen und die Bewertung der Abwicklungsfähigkeit derjenigen Unternehmen oder Gruppen, für die nicht der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board - SRB) nach Artikel 7 Absatz 2, Absatz 4 Buchstabe b) und Absatz 5 SRM-VO zuständig ist.
Hier finden Sie Informationen über die Anzeige- und Meldepflichten für die Abwicklungsplanung und die elektronischen Meldevorschriften.