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Thema Sanierung/Abwicklung Meldewesen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist als nationale Abwicklungsbehörde nach Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe a) SRM-VO zuständig für die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Abwicklungsplänen und die Bewertung der Abwicklungsfähigkeit derjenigen Unternehmen oder Gruppen, für die nicht der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board - SRB) nach Artikel 7 Absatz 2, Absatz 4 Buchstabe b) und Absatz 5 SRM-VO zuständig ist.

Hier finden Sie Informationen über die Anzeige- und Meldepflichten für die Abwicklungsplanung und die elektronischen Meldevorschriften.

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Veröffentlichungen zum Thema

Ver­trag Un­wi­der­ruf­li­che Zah­lungs­ver­pflich­tung und Be­si­che­rung 2024

Vertrag über unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung und Besicherung (Beitragszeitraum 2024)

SSM 2034

Flyer SSM 2034

IPC-An­trags­for­mu­lar für den Bei­trags­zeit­raum 2024

IPC-Antragsformular für den Beitragszeitraum 2024 in xlsx-Format

IPC-Leit­fa­den für In­sti­tu­te

Wichtige Informationen (des SRB) zur Inanspruchnahme der unwiderruflichen Zahlungsverpflichtung im Rahmen der Berechnung der Änderungen („restatements“) der im Voraus erhobenen Beiträge für die Beitragszeiträume 2016 bis 2023

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