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Thema Sanierung/Abwicklung Abwicklungsplanung 2021

Für die Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen und die Bewertung der Abwicklungsfähigkeit ist die BaFin auf Unternehmensdaten angewiesen. Verfahren, Standardformulare und Meldebögen für die Bereitstellung von Informationen für die Erstellung / Aktualisierung von Abwicklungsplänen sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1624 (Durchführungs-VO) vom 23. Oktober 2018 niedergelegt. Die von der Bundesanstalt beabsichtigte Verwaltungspraxis im Umgang mit der Durchführungs-VO wird in dem BaFin-Rundschreiben 09/2019 aus August 2019 erläutert1.

Einzureichende Unterlagen

Meldebogen-nummerMeldebogencodeBezeichnung des Meldebogens bzw. der MeldebogengruppeKurzbezeichnung
INFORMATIONEN ÜBER UNTERNEHMEN, GRUPPENSTRUKTUR UND VERFLECHTUNGEN
1Z 01.00OrganisationsstrukturORG
ANGABEN ZU BILANZIELLEN UND AUSSERBILANZIELLEN POSTEN
2Z 02.00Struktur der VerbindlichkeitenLIAB
3Z 03.00EigenmittelanforderungenOWN
4Z 04.00Finanzielle Verflechtungen innerhalb der GruppeIFC
5,1Z 05.01Verbindlichkeiten gegenüber wichtigen GegenparteienMCP 1
5,2Z 05.02Außerbilanzielle Posten von wichtigen GegenparteienMCP 2
6Z 06.00EinlagenversicherungDIS
KERNGESCHÄFTSBEREICHE, KRITISCHE FUNKTIONEN UND INFORMATIONSSYSTEME SOWIE FINANZMARKTINFRASTRUKTUREN
Kritische Funktionen und Kerngeschäftsbereiche
7,1Z 07.01Wesentlichkeit der wirtschaftlichen FunktionenFUNC 1
7,2Z 07.02Kritische Funktionen nach RechtsträgernFUNC 2
7,3Z 07.03Kerngeschäftsbereiche nach RechtsträgernFUNC 3
7,4Z 07.04Kritische Funktionen in den KerngeschäftsbereichenFUNC 4
8Z 08.00Kritische DienstleistungenSERV
FMI-Dienstleistungen – Anbieter und Nutzer
9Z 09.00FMI-Dienstleistungen – Anbieter und Nutzer – Zuordnung zu kritischen Funktionen (FMI)FMI 1
Informationssysteme
10,1Z 10.01Kritische Informationssysteme (Allgemeine Angaben)CIS 1
10,2Z 10.02Zuordnung der InformationssystemeCIS 2

Quelle: Durchführungs-VO (EU) 2018/1624 der Kommission vom 23. Oktober 2018, Anhang I: Meldebögen für die Abwicklungsplanung

Meldestichtag ist der 31.12.2020, Meldungen sind ausschließlich im XBRL-Format einzureichen.

Die Meldedaten sind bis spätestens zum 30.04.2021 über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der BaFin in dem Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ einzureichen:

https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Service/MVPportal/NAB_Abwicklungsplanung/NAB_Abwicklungsplanung_node.html

Die technischen Vorschriften der BaFin beruhen auf den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die auf der EBA-Internetseite veröffentlicht werden. Für die Meldungen in 2021 sind die Filing Rules der EBA gemäß Reporting Framework 2.10 (Phase 2) (DPM v2.10 (Phase 2); EBA XBRL v2.10 (Phase 2)) verbindlich, sie stehen auf der Internetseite der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) zum Herunterladen zur Verfügung.

Die BaFin überprüft die Einhaltung dieser Regeln für die Erstellung von XBRL-Instanzen und weist fehlerhafte Einreichungen automatisiert zurück. Dem Melder wird ein Fehlerreport im MVP-Portal zur Verfügung gestellt.

:Informationen und Formulare

Artikel 3 Absatz 1 der Durchführungs-VO sieht vor, dass die in den Meldebögen in Anhang I der Durchführungs-VO geforderten Angaben zu übermitteln sind. Darüber hinaus kann die BaFin auch weitere Informationen anfordern, die nicht in den Meldebögen enthalten sind (Artikel 7 Durchführungs-VO).

Sofern von der Bundesanstalt gemäß Ziffer 3.4 und 3.5 des BaFin-Rundschreibens 09/2019 (A) mitgeteilt wird, haben Institute und Unionsmutterunternehmen zusätzlich zu den o. a. Meldebögen in Anhang I der Durchführungs-VO den nachfolgenden Meldebogen im Excel-Format einzureichen:

Die Übermittlung des ausgefüllten 2021 Meldebogen Liability Data Report (LDR) erfolgt ebenfalls über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der BaFin in dem Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“.

Bitte beachten Sie bei der Namenskonvention die Angaben in dem aktualisierten Informationsblatt zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“, welches auf der BaFin-Internetseite veröffentlicht ist.

Erstregistrierung im Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“

Für die Nutzung des Fachverfahrens „NAB-Abwicklungsplanung“ sind nachfolgende Schritte notwendig:

  1. Schriftliche Vorab-Mitteilung Ihres Instituts per Brief bzw. an die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse, wer für Ihr Institut berechtigt sein soll im Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ Meldungen und Dateien einzureichen, Fachsupport-MVP-Abwicklungsplanung@bafin.de.
  2. Persönliche, erfolgreiche Registrierung (ONLINE) im MVP-Portal beim Fachverfahren „NAB – Abwicklungsplanung“,
  3. Ausdruck des Anmeldeformulars, rechtsverbindliche Unterschrift sowie Institutsstempel und
  4. Übersendung der rechtsverbindlich unterzeichneten Anmeldeformulare im Original an das Referat AM 1, BaFin, Marie-Curie-Str. 24 – 28 in 60439 Frankfurt am Main.

Einzelheiten zum Registrierungsprozess können Sie dem Benutzerhandbuch und dem Informationsblatt zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ entnehmen, die auf dem Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der BaFin hinterlegt sind.

Fragen zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse: Fachsupport-MVP-Abwicklungsplanung@bafin.de.

Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den technischen Support: E-Mail-Adresse: MVP-Support@bafin.de.

Hinweis: Bitte stellen Sie eine rechtzeitige Anmeldung (ca. 6 Wochen vor dem Einreichungstermin) der Nutzer für Ihr Institut sicher.

  1. 1BaFin-Rundscheiben 09/2019 (A) – Meldung von Informationen für die Abwicklungsplanung (MIA) Geschäftszeichen: AG 2-AZB 2000-2018/0001

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