BaFin - Navigation & Service

Thema Sanierung/Abwicklung Abwicklungsplanung 2019

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist als nationale Abwicklungsbehörde nach Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe a SRM-VO zuständig für die Erstellung von Abwicklungsplänen und die Bewertung der Abwicklungsfähigkeit derjenigen Unternehmen oder Gruppen, für die nicht der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board - SRB) nach Artikel 7 Absatz 2, Absatz 4 Buchstabe b und Absatz 5 SRM-VO zuständig ist.

Für die Erstellung von Abwicklungsplänen und die Bewertung der Abwicklungsfähigkeit ist die BaFin auf Unternehmensdaten angewiesen. Das Verfahren für die Bereitstellung von Informationen und der Inhalt der mindestens auszufüllenden Meldebögen ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1624 (Durchführungs-VO) geregelt. Die von der Bundesanstalt beabsichtigte Verwaltungspraxis im Umgang mit der Durchführungs-VO wird in einem Rundschreiben erläutert werden.

Die für die Abwicklungsplanung 2019 auszufüllenden Meldebögen werden sukzessive über die Internetseiten der BaFin zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass die BaFin - unabhängig von der oben genannten Datenerhebung - im Laufe des Jahres 2019 mit weiteren institutsspezifischen Anfragen an Sie herantreten kann.

Die Übermittlung der ausgefüllten Meldebögen erfolgt über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der BaFin in dem Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“.

Registrierung Fachverfahren "NAB-Abwicklungsplanung"

Für die Nutzung des Fachverfahrens „NAB-Abwicklungsplanung“ sind nachfolgende Schritte notwendig:

  1. Schriftliche Vorab-Mitteilung Ihres Instituts per Brief bzw. an die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse, welche natürlichen Personen / Mitarbeiter /Innen für Ihr Institut berechtigt sein sollen: Fachsupport-MVP-Abwicklungsplanung@bafin.de
  2. Persönliche, erfolgreiche Registrierung (ONLINE) im MVP-Portal zum Fachverfahren „NAB – Abwicklungsplanung“,
  3. Ausdruck des Anmeldeformulars, rechtsverbindliche Unterschrift sowie Institutsstempel und
  4. Übersendung der physischen, rechtsverbindlich unterzeichneten Anmeldeformulare an die Poststelle der BaFin, Marie-Curie-Str. 24 – 28 in 60439 Frankfurt am Main.

Einzelheiten zum Registrierungsprozess können Sie dem Benutzerhandbuch und dem Informationsblatt zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ entnehmen, die auf dem Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform MVP der BaFin hinterlegt sind.

Fragen zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ richten Sie bitte an die: 1. E-Mail: Fachsupport-MVP-Abwicklungsplanung@bafin.de.

Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den technischen Support: 2. E-Mail: MVP-Support@bafin.de.

Hinweis: Bitte stellen Sie eine rechtzeitige Anmeldung (ca. 6 Wochen vor dem Einreichungstermin) der Nutzer für Ihr Institut sicher.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Veröffentlichungen zum Thema

Merk­blatt: Ex­ter­ne Bail-in-Im­ple­men­tie­rung (Ver­gleichs­ver­si­on)

Vergleichsversion des Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung (Stand: Juli 2024)

Ver­trag Un­wi­der­ruf­li­che Zah­lungs­ver­pflich­tung und Be­si­che­rung 2024

Vertrag über unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung und Besicherung (Beitragszeitraum 2024)

Pro­gram­me

Flyer SSM 2034

IPC-An­trags­for­mu­lar für den Bei­trags­zeit­raum 2024

IPC-Antragsformular für den Beitragszeitraum 2024 in xlsx-Format

Alle Dokumente