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Stand:geändert am 06.02.2024 | Thema Sanierung/Abwicklung Abwicklungsplanung 2024

Für die Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen und die Bewertung der Abwicklungsfähigkeit ist die BaFin auf Unternehmensdaten angewiesen. Verfahren, Standardformulare und Meldebögen für die Bereitstellung von Informationen für die Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1624 (Durchführungs-VO) vom 23. Oktober 2018, zuletzt geändert durch Artikel 1 VO (EU) 2022/365 vom 3. März 2022 (ABl. L 69 S. 60) niedergelegt. Die von der Bundesanstalt beabsichtigte Verwaltungspraxis im Umgang mit der Durchführungs-VO wird in dem BaFin-Rundschreiben 09/2019 aus August 2019 erläutert.

Einzureichende Unterlagen

Meldebogen-nummerMeldebogencodeBezeichnung des Meldebogens bzw. der MeldebogengruppeKurzbezeichnung
INFORMATIONEN ÜBER UNTERNEHMEN, GRUPPENSTRUKTUR UND VERFLECHTUNGEN
1Z 01.00OrganisationsstrukturORG
ANGABEN ZU BILANZIELLEN UND AUSSERBILANZIELLEN POSTEN
2Z 02.00Struktur der VerbindlichkeitenLIAB
3Z 03.00EigenmittelanforderungenOWN
4Z 04.00Finanzielle Verflechtungen innerhalb der GruppeIFC
5,1Z 05.01Verbindlichkeiten gegenüber wichtigen GegenparteienMCP 1
5,2Z 05.02Außerbilanzielle Posten von wichtigen GegenparteienMCP 2
6Z 06.00EinlagenversicherungDIS
KERNGESCHÄFTSBEREICHE, KRITISCHE FUNKTIONEN UND INFORMATIONSSYSTEME SOWIE FINANZMARKTINFRASTRUKTUREN
Kritische Funktionen und Kerngeschäftsbereiche
7,1Z 07.01Wesentlichkeit der wirtschaftlichen FunktionenFUNC 1
7,2Z 07.02Kritische Funktionen nach RechtsträgernFUNC 2
7,3Z 07.03Kerngeschäftsbereiche nach RechtsträgernFUNC 3
7,4Z 07.04Kritische Funktionen in den KerngeschäftsbereichenFUNC 4
Kritische DienstleistungenSERV
FMI-Dienstleistungen – Anbieter und Nutzer
9Z 09.00FMI-Dienstleistungen – Anbieter und Nutzer – Zuordnung zu kritischen Funktionen (FMI)FMI 1
Informationssysteme
10,1Z 10.01Kritische Informationssysteme (Allgemeine Angaben)CIS 1
10,2Z 10.02Zuordnung der InformationssystemeCIS 2

Quellen: Durchführungsverordnung (EU) 2022/365, Anhang I und II zur Änderung der Durchführungs-VO (EU) 2018/1624 der Kommission vom 23. Oktober 2018, Anhang I: Meldebögen für die Abwicklungsplanung

Meldestichtag ist der 31.12.2023, Meldungen sind ausschließlich im XBRL-Format einzureichen.

Die Meldedaten sind bis spätestens zum 30.04. über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der BaFin in dem Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ einzureichen (ist der 30. April kein Geschäftstag, sind die Informationen am folgenden Geschäftstag zu übermitteln).

Die technischen Vorschriften der BaFin beruhen auf den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die auf der EBA-Internetseite veröffentlicht werden. Für die Meldungen in 2024 sind die Filing Rules der EBA gemäß Reporting Framework 3.3 (DPM v3.3 phase 3; EBA XBRL v3.3 phase 3) verbindlich.

Die BaFin überprüft die Einhaltung dieser Regeln für die Erstellung von XBRL-Instanzen und weist fehlerhafte Einreichungen automatisiert zurück. Dem Melder wird ein Fehlerreport im MVP-Portal zur Verfügung gestellt.

:Informationen und Formulare

Artikel 3 Absatz 1 der Durchführungs-VO sieht vor, dass die in den Meldebögen in Anhang I der Durchführungs-VO geforderten Angaben zu übermitteln sind. Darüber hinaus kann die BaFin auch weitere Informationen anfordern, die nicht in den Meldebögen enthalten sind (Artikel 7 Durchführungs-VO).

Sofern von der Bundesanstalt gemäß Ziffer 3.4 und 3.5 des BaFin-Rundschreibens 09/2019 (A) mitgeteilt wird, haben Institute und Unionsmutterunternehmen zusätzlich zu den o. a. Meldebögen in Anhang I der Durchführungs-VO den nachfolgenden Meldebogen im Excel-Format einzureichen:

Die Übermittlung des ausgefüllten 2024 Meldebogen Liability Data Report (LDR) erfolgt ebenfalls über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der BaFin in dem Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“.

Bitte beachten Sie bei der Namenskonvention die Angaben in dem aktualisierten Informationsblatt zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“.

Erstregistrierung im Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“

Für die Nutzung des Fachverfahrens „NAB-Abwicklungsplanung“ sind nachfolgende Schritte notwendig:

1. Schriftliche Mitteilung per Post oder E-Mail wer für Ihr Institut berechtigt sein soll im Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ Meldungen und Dateien einzureichen.
2. Registrierung im MVP-Portal (Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin) und Anmeldung zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“.
3. Übersendung des Original-Ausdruck des Antragsformulars mit rechtsverbindlicher Unterschrift sowie Institutsstempel an:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ABF 24 – NAB - Abwicklungsplanung
Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt am Main

Einzelheiten zum Registrierungsprozess können Sie dem Benutzerhandbuch MVP-Portal und dem Informationsblatt zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ entnehmen, die auf dem Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der BaFin hinterlegt sind.

Fragen zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse: Fachsupport-MVP-Abwicklungsplanung@bafin.de.

Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den technischen Support mit der E-Mail-Adresse: MVP-Support@bafin.de.

Hinweis: Bitte stellen Sie eine rechtzeitige Anmeldung der Melder (ca. 6 Wochen vor dem Einreichungstermin) für das Fachverfahren für Ihr Institut sicher.

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