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Erscheinung:06.09.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform libra-pros.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Handelsplattform librapros.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der Webseite librapros.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Auf der Seite sind weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz des Anbieters vorhanden. Die Gesellschaft bezeichnet sich selbst lediglich als LibraPros ohne Nennung einer Rechtsform. In den Geschäftsbedingungen wird Bezug genommen auf das Recht von St. Vincent und die Grenadinen.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

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