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Erscheinung:22.08.2013 SEPA – Zahlungsdienstleister und Kunden müssen umstellen

Aufgrund europäischer Vorgaben dürfen ab dem 1. Februar 2014 Überweisungen und Lastschriften nur noch im SEPA-Format (Single Euro Payments Area – einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) ausgeführt werden. Damit soll ein EU-weit integrierter Markt für elektronische Zahlungen in Euro geschaffen werden.

Um zu klären, ob die Zahlungsdienstleister zum Stichtag technisch und organisatorisch in der Lage sein werden, den Zahlungsverkehr in SEPA abzuwickeln, führte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Juli 2013 eine Erhebung bei den Zahlungsdienstleistern durch.

Das Ergebnis: Es ist davon auszugehen, dass die deutschen Zahlungsdienstleister SEPA-fähig sind. Sie sind für SEPA organisatorisch grundsätzlich gut aufgestellt, ihre Geschäftsprozesse sind bereits weitestgehend an SEPA angepasst. Die Bankkunden können sich darauf verlassen, dass ihre Zahlungsdienstleister schon jetzt in der Lage sind, SEPA-Zahlungen durchzuführen.

Kritisch sieht die BaFin jedoch vor allem zwei Punkte:

Erstens: Die IT-Systeme, die die Zahlungsdienstleister für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs nutzen, müssen technisch angepasst werden. Die Zeit, die nach den letzten Abschlussarbeiten bis zur endgültigen Umstellung am 1. Februar 2014 verbleibt, ist nach Ansicht der BaFin sehr knapp. Denn die Zahlungsdienstleister müssen unerwartete Störungen rechtzeitig auffangen können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass 93 Prozent der Zahlungsdienstleister bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs externe IT-Dienstleister nutzen. Die technische Umstellung auf das SEPA-Format liegt daher maßgeblich in deren Händen. Die Institute sind jedoch aufsichtsrechtlich dafür verantwortlich, dass ihre Dienstleister die letzten technischen Anpassungen zeitgerecht abschließen.

Zweitens: Die Zahlungsdienstleister verfügen noch nicht über ausreichende Kenntnisse über den SEPA-Umsetzungsstand ihrer Kunden. Für eine fristgerechte SEPA-Umstellung ist es nach Auffassung der BaFin jedoch erforderlich, dass die Zahlungsdienstleister umfassend über die SEPA-Fähigkeit ihrer Kunden informiert sind, insbesondere über die der Lastschrifteinreicher. Mehr als die Hälfte der Zahlungsdienstleister kann zur SEPA-Fähigkeit ihrer Kunden keine Aussage treffen.

Die BaFin erwartet von den Zahlungsdienstleistern, dass sie einzelne Kunden und Kundengruppen, die Lastschrifteinreicher sind, gezielt ansprechen und entsprechend unterstützen. Zwar bemühen sich die Zahlungsdienstleister bereits seit dem Jahreswechsel 2011/12 auf vielfältige Weise, die unterschiedlichen Kundengruppen über die SEPA-Umstellung zu informieren. Die Zahlungsdienstleister unterstützen insbesondere Firmenkunden bei der Umwandlung ihrer Kundenstammdaten und bei der Umstellung auf die SEPA-Basis- und die SEPA-Firmenlastschrift. Dennoch sind nach Einschätzung der Zahlungsdienstleister lediglich ein Drittel der Firmenkunden vollständig auf SEPA vorbereitet. Den höchsten Informationsbedarf sehen sie bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Vereinen. Besonders schleppend läuft die Umstellung bei der Kundengruppe der Lastschrifteinreicher: SEPA-Lastschriften machen hier deutlich unter einem Prozent aus.

Hintergrund

In Deutschland gibt es 1.783 Zahlungsdienstleister. Die meisten davon sind Kreditinstitute. Alle Zahlungsdienstleister nahmen an der BaFin-Erhebung teil. Sie hatten 51 Fragen zu beantworten, die sich auf die Sachgebiete Organisation, technische Umsetzung, Statistik der SEPA-Zahlungen und Kundenkommunikation bezogen.

Mit SEPA, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, werden neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt. Sie gelten für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz. Ab dem 1. Februar 2014 müssen Überweisungen und Lastschriften in diesen Ländern nach den SEPA-Verfahren durchgeführt werden.

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