BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:06.06.2025 | Thema Maßnahmen Donner & Reuschel Aktiengesellschaft: BaFin setzt Geldbuße fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Mai 2025 eine Geldbuße in Höhe von 110.000 Euro gegen die Donner & Reuschel Aktiengesellschaft festgesetzt. Das Unternehmen hatte im Jahr 2021 die vorgeschriebene Überprüfung des Zielmarktes eines selbst konzipierten Finanzinstrumentes nicht vorgenommen und damit gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen.

Zum Hintergrund:

Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen die von ihnen angebotenen oder vermarkteten Finanzinstrumente in regelmäßigen Abständen dahingehend überprüfen, ob es Änderungen an dem zuvor bestimmten Zielmarkt gegeben hat. Zu dieser Überprüfung gehört beispielsweise die Frage, ob die Annahmen des Wertpapierdienstleistungsunternehmens zu den Bedürfnissen und Zielen der Endkunden noch zu den aktuellen Bedingungen des Zielmarktes passen. Das ist in § 80 Absatz 10 Satz 1 WpHG geregelt.

Wenn das Unternehmen gegen diese Überprüfungspflichten des WpHG verstößt, kann die BaFin dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt jeweils maximal fünf Millionen Euro oder bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes.

Zur Bekanntmachung wechseln

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback