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Thema Verbraucherschutz Bei einem Unternehmen beschweren

Verbraucher in Deutschland können sich bei Unternehmen beschweren, von denen sie Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Wenn Ihnen als Kunde Unstimmigkeiten bei Banken, Versicherern, Finanzdienstleistern oder Kapitalverwaltungsgesellschaften auffallen, sollten Sie sich auf jeden Fall zuerst an die betroffene Gesellschaft wenden. Hier erfahren Sie, wie Sie eine einvernehmliche Lösung erzielen oder die Grundlage für weitere Schritte schaffen können.

Schriftliche Stellungnahme einholen

Die beaufsichtigten Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine eigene Beschwerdestelle vorzuhalten, die die Aufgabe hat, alle Beschwerden objektiv und angemessen zu untersuchen. Was Kunden beachten sollten, wenn sie eine Beschwerde an ein Unternehmen richten wollen, müssen Unternehmen leicht zugänglich auf ihrer Internetseite, in Broschüren oder Vertragsunterlagen veröffentlichen. Darunter fallen der Ablauf des Beschwerdeverfahrens, wie etwa Fristen oder Bearbeitungszeiträume und Kontaktdaten der Beschwerdestelle. Es kann auch sein, dass das Unternehmen Ihnen erst auf Verlangen nähere Informationen zum Beschwerdeverfahren gibt, oder dann wenn ihm der Eingang der Beschwerde bestätigt wird. Die Bearbeitung einer Beschwerde ist für Sie kostenlos.

Die BaFin empfiehlt Ihnen, sich schriftlich beim beaufsichtigten Unternehmen zu beschweren. Schildern Sie Ihr Anliegen und Ihr Problem möglichst genau. Wichtig: Bitten Sie auch um eine schriftliche Stellungnahme. So haben Sie die Entscheidung des Unternehmens später schwarz auf weiß vorliegen.

Lösung annehmen oder weitere Schritte einleiten – Sie entscheiden!

Möglicherweise bietet das betreffende Unternehmen Ihnen eine Lösung an, um Sie nicht als Kunden zu verlieren. Sie entscheiden dann, ob Sie diesen Vorschlag annehmen wollen. Soweit die Entscheidung Ihrem Anliegen nicht entspricht, können Sie weitere Schritte prüfen. Bei der Prüfung sollten Sie sich mit der Begründung der Entscheidung auseinandersetzen, um etwas besser abschätzen zu können, ob sich eine weitere Verfolgung Ihres Anliegens lohnt.

Über Ihre weiteren Handlungsmöglichkeiten muss Sie das Unternehmen im Detail informieren. Eine Möglichkeit sind außergerichtliche Streitschlichter, mit denen viele Banken und Versicherungen zusammenarbeiten. Hier ist die schriftliche Antwort des Unternehmens ein wichtiges Dokument: Viele Schlichtungsstellen werden erst für Sie aktiv, wenn Sie sich zuvor mit Ihrem Problem an das jeweilige Unternehmen gewandt haben und dessen schriftliche Ablehnung vorlegen können.

Sie können sich mit Ihrer Beschwerde auch an die BaFin wenden. Und natürlich steht Verbrauchern auch der Rechtsweg offen, insbesondere, wenn andere Möglichkeiten erfolglos waren. Doch Sie sollten zuvor auch an die möglichen Risiken denken, etwa dass Anwalts- und Gerichtskosten auf Sie zukommen.

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