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Thema Verbraucherschutz Beschwerden über Versicherungsvermittler

Wenn Sie sich als Kundin oder Kunde bei der Vermittlung von Versicherungen falsch beraten fühlen, können Sie sich über das Versicherungsunternehmen oder den Versicherungsvermittler beschweren. Dafür gibt es verschiedene Wege.

Zunächst sollten Sie sich direkt an den Versicherungsvermittler oder an das Versicherungsunternehmen (bei gebundenen bzw. Ausschließlichkeitsvermittlern) oder - bei Mehrfachvertretern, Versicherungsmaklern und Versicherungsberatern – an die Industrie- und Handelskammern (IHK) wenden. Darüber hinaus kommen auch noch der Versicherungsombudsmann, die Verbraucherzentralen oder die BaFin in Betracht.

Bei der BaFin beschweren

Sie können sich mit Beschwerden über Versicherungsvermittler auch an die BaFin wenden. Diese beaufsichtigt Versicherungsunternehmen und damit auch deren Vertrieb.

Wenn bei der BaFin eine Beschwerde über einen Versicherungsvermittler eingeht, prüft sie, ob sie gegebenenfalls weitere Behörden (zum Beispiel IHKs, Gewerbeämter, Datenschutzbehörden, ausländische Aufsichtsbehörden) einschaltet – wie meist bei Mehrfachvertretern und Versicherungsmaklern. Sie werden in jedem Fall darüber informiert, ob die BaFin selbst tätig wird oder ob Sie die Beschwerde an eine andere Behörde richten sollten. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.

Ist die BaFin selbst zuständig, zum Beispiel bei einer Beschwerde über einen gebundenen Versicherungsvermittler, schreibt sie in der Regel zunächst den Versicherer an und bittet diesen um Stellungnahme. Ergeben sich dabei etwa Anhaltspunkte, dass der Vermittler fachlich nicht geeignet oder unzuverlässig ist, wirkt die BaFin im Regelfall daraufhin, dass das Versicherungsunternehmen die Zusammenarbeit mit dem Vermittler beendet.

Verbraucherinnen und Verbraucher können allerdings in vielen Fällen nicht über den weiteren Fortgang informiert werden, da die BaFin einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegt.

Ist eine andere Stelle zuständig, gibt die BaFin die Beschwerde weiter, beispielsweise an die für den Versicherungsvermittler örtlich zuständige IHK bzw. das Gewerbeamt, oder weist Sie auf die Möglichkeit hin, dass Sie sich an diese Stellen wenden können. Die IHK bzw. das Gewerbeamt prüft dann, welche Maßnahmen durchgeführt werden müssen und ob vielleicht sogar ein Gewerbeuntersagungsverfahren in Betracht kommt.

Was Sie wissen sollten

  • Die BaFin darf in einem Streitfall zwischen Ihnen und einem Versicherer bzw. Vermittler keine abschließende, verbindliche Entscheidung treffen. Dies ist ausschließlich den Zivilgerichten und in gewissem Umfang bei Versicherungsunternehmen dem Versicherungsombudsmann vorbehalten.
  • Bei Problemen mit Vermittlern oder Versicherern sollten Sie umgehend prüfen, sich Rechtsrat, beispielsweise bei einem Rechtsanwalt, einzuholen. Sie laufen ansonsten möglicherweise Gefahr, gesetzliche Fristen zu versäumen und dadurch Rechtsnachteile zu erleiden. Die Einreichung einer Beschwerde bei der BaFin über einen Vermittler oder Versicherer hat keine Auswirkung auf den Lauf gesetzlicher Fristen.
  • Der BaFin ist es nicht möglich, aufgrund Ihrer Beschwerde Ihr Vertragsverhältnis mit dem Versicherer zu beenden, zu ändern oder eine Rückzahlung bereits gezahlter Versicherungsbeiträge zu veranlassen. Auch die Fortführung des Versicherungsvertrags nach einer Kündigung kann die BaFin nicht anordnen.
  • Unabhängig von einer Beschwerde bei der BaFin können Sie sich über Versicherungsvermittler oder Versicherer auch beim Versicherungsombudsmann beschweren. Dieses Verfahren ist für Sie kostenfrei.
  • Die BaFin übt keine Rechts- oder Fachaufsicht über andere Behörden aus. Dazu zählen zum Beispiel IHKs, Gewerbeämter und Datenschutzbehörden der Länder. Beschwerden über die Tätigkeit dieser Behörden müssen an die nach Landesrecht zuständigen Behörden gerichtet werden. Die BaFin kann hier keine weiteren Auskünfte und keinen Rechtsrat erteilen.

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